...ein satirischer Streifzug durch die Strafjustiz!
 

Wiederholungstäter (Oktober  2016)

Wer einmal auffällt, der darf noch auf Milde hoffen, aber bei Wiederholungstätern hört bekanntlich der Spaß auf. Oder auch nicht. Wir treffen jedenfalls im zweiten Programm auf einige alte Bekannte, aber auch neue Figuren, die die Welt der Strafjustiz in einem immer klareren Licht erscheinen lassen. Und natürlich auch hier der Hinweis: Etwaige Ähnlichkeiten mit lebenden oder bereits verstorbenen Personen werden weder ausgeschlossen noch sind sie beabsichtigt oder gar unbeabsichtigt. 


Der Strafrichter

"Aber man muss ja auch zugeben, dass es nicht nur gute Richter gibt. Es gibt schließlich auch genug schlechte Ärzte, schlechte Lehrer, schlechte Verteidiger – oder vor allem schlechte Hoteliers. Und wenn die schlechten Richter dann wieder mal vom richtigen Weg abgekommen sind, dann kann es dazu führen, dass ehemalige Beschuldigte, die unverständlicherweise freigesprochen worden sind, nachkarten und daraus noch ein Geschäft machen wollen." 





Der Strafverteidiger

„Es gibt zwei Arten, sich gegen ein Urteil zu beschweren, Berufung und Revision. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Berufung beim Landgericht läuft, die Revision beim Bundesgerichtshof. Ansonsten gibt es meines Wissens nach keinen großen Unterschied. Die große Gemeinsamkeit ist, dass beides nur dann ein Thema wird, wenn man einen uneinsichtigen Mandanten hat, der nicht hören will.“







Die Nebenklagevertreterin

Obwohl wir alle in unseren Bemühungen nie müde geworden sind, haben wir mit vereinten Kräften nicht das erreichen können, was uns die Zeitenwende Ende Dezember 2015 mit einem Mal ermöglicht hat. Sie halten es vielleicht für übertrieben oder pathetisch, aber wenn wir ehrlich sind, hat eine einzige Nacht in einer einzigen Stadt das Leben schlagartig verändert. Eine Nacht weiblicher Schutzlosigkeit. Ich spreche jetzt nicht vom Beginn meiner einzigen Schwangerschaft mit meinem Sohn Justus-Frederik. Ich spreche von der Silvesternacht in Köln!“

 






Die Revisionsrichter

C:        Ich hatte letztes Jahr mal eine Sache, da hat sogar der Angeklagte gemerkt, dass sein Verteidiger ganz                  schlecht war und hat das dann rügen lassen.

A:        Schlecht sind doch fast alle Verteidiger, schließlich ist bei    denen doch quasi Grundvoraussetzung für                  die Zuassung, dass sie kein Prädikatsexamen hinbekommen haben.

C:        Wären sie gut, wären sie Richter.

A:        So sieht das aus.

B:        Aber dass das auch schon ihre ungebildeten Mandanten bemerken, das ist schon komisch.

C:        Ach was, das hatte der neue Anwalt entdeckt.

A:        Der Dreierjurist hat den Viererjuristen überführt.

C:        (erhebt sich) Und dann kam der mit dem Prädikatsexamen (legt die eine Hand auf seine Brust) und hat geurteilt: Scheißegal. (setzt sich wieder) Dass der eigene Anwalt eine Pfeife              ist, ist kein Revisionsgrund, sonst müssten wir ja hier 80 Prozent der Urteile aufheben